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Die Lizenz zum Verpacken?
24. September 2018
bitte_um_produktbewertung_nur_noch_mit_vorheriger_erlaubnis_neues_bgh-urteil

Bitten Sie Ihre Kunden nach erfolgter Leistung um eine Bewertung?
Das ist nun nach einem aktuellen BGH-Urteil nicht mehr zulässig

Was war passiert?

Im Jahre 2016 hatte ein Kunde über Amazon ein Produkt bestellt und von Amazon geliefert bekommen. Im Nachgang erhielt er vom Händler eine E-Mail mit seiner Rechnung und der Bitte ihn zu bewerten, wenn er mit dem Produkt zufrieden sei.

Scheinbar über die Aufforderung verärgert, klagte der Empfänger gegen diese für ihn lästige Werbung.

Urteile der Gerichte

Sowohl das Amtsgericht Braunschweig, Az. 118 C 1363/16 als auch das Landgericht Braunschweig, Az. 9 S 404/16 sahen keinen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre des Kunden. Sie führten zwar aus, dass es als Werbung zu verstehen ist, sahen jedoch keine schwerwiegende Beeinträchtigung für den Kunden. Er hätte die Bitte zur Bewertung ignorieren können. Diese kam mit der Rechnungs-Email und bezog sich auf das vom Kunden erworbene Produkt.


Der BGH urteilte jedoch anders

Mit der Bewertung soll das Image der Firma gepflegt werden und ist damit Verkaufsfördernd.
Jede Werbung per E-Mail verlangt aber die vorherige Zustimmung des Kunden.


Was gilt es zu tun?

Jeder Shop Betreiber ist nun gehalten eine entsprechende Erlaubnis bereits beim Kauf einzuholen. Hierzu habe ich einen Code zusammen geschrieben, der explizit die Erlaubnis abfragt, um eine Bewertung bitten zu dürfen. Der Text kann natürlich individuell angepasst werden. Ich arbeite hier mit einer Auswahl und habe es als Pflichtfeld eingerichtet. Zudem erfolgt eine Abfrage, ob auch eine Auswahl getroffen wurde.



Im nachfolgenden Bild sehen Sie wie das Ergebnis der Abfrage beim Checkout in ihrer Bestellhistorie in Woocommerce angezeigt wird.

checkbox_bitte_um_produktbewertung_nur_noch_mit_vorheriger_erlaubnis_neues_bgh-urteil

Urteil über Opt-out-Verfahren

Das LG München I (Urteil vom 04.06.2018, 4 HK O 8135/17) hat jetzt entschieden, dass ein voreingestelltes Häkchen (= Opt-out-Verfahren) nicht als Einwilligung in den Erhalt von E-Mail-Werbung ausreicht.

Wer Werbung, egal in welcher Form, dem Kunden zusenden möchte, muss vorher um Erlaubnis bitten und zwar mittels Opt-in-Verfahren. Dies gilt ebenso für Werbelinks in einer Signatur. Der Kunde muss aktiv auswählen ob er dies möchte oder nicht (keine Voreinstellung z.B. auf "Ja").


Fazit

Selbst die einfache Bitte um Bewertung in der E-Mail mit Rechnungsanhang stellt eine Werbung dar. Jeder Händler, egal ob bei Amazon, ebay oder mit eigenem Shop, ist gehalten bereits vorher eine Erlaubnis einzuholen.

Dieser Beitrag wurde aufgrund diverser Recherchen erstellt. Er erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, ebenso wird keine Gewähr übernommen. Bei Zweifeln ist ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Birgit Ligotzky
Birgit Ligotzky

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